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Kaskoschaden: erst den Auftrag klären.

Bei Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug kommt es auf Ihren Versicherungsvertrag an. Stimmen Sie das Vorgehen mit Ihrer Kaskoversicherung ab, bevor Sie ein Gutachten beauftragen.

Wann ist das sinnvoll?

Teilkasko und Vollkasko folgen vertraglichen Regelungen. Eine eigene Beauftragung ist deshalb nicht automatisch eine Zusage zur Erstattung der Gutachterkosten.

Was wird dokumentiert?

  • Abstimmung der technischen Fragestellung
  • Schadenaufnahme im vereinbarten Umfang
  • Dokumentation für den geklärten Verwendungszweck

Bitte klären Sie Beauftragung und Kostenübernahme vorab mit Ihrer Versicherung. Eine verbindliche Deckungszusage kann Schadenblick nicht erteilen.

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Für das Gespräch

Diese Informationen helfen bei der Einordnung:

  • Schadennummer und Schreiben Ihrer Versicherung
  • Vorliegende Freigaben oder Vorgaben zur Begutachtung
  • Fahrzeugunterlagen, Fotos und Schilderung des Ereignisses

Was noch fehlt, klären wir gemeinsam. Bitte keine sensiblen Unterlagen ungefragt senden.

Was ist passiert?

Schreiben Sie uns kurz, was passiert ist und wo Ihr Fahrzeug steht. Den passenden nächsten Schritt besprechen wir gemeinsam.

Berlin · 24/7 erreichbar · Besichtigungen nach Terminabsprache

Besichtigungen finden am vereinbarten Fahrzeugstandort statt. An der Geschäftsanschrift gibt es keinen Kundenempfang.

Direkt ins Gespräch kommenAuf WhatsApp schreibenLieber persönlich sprechen?01590 7978566Öffnet Ihr E-Mail-Programmkontakt@schadenblick.de

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